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  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

    Nach der Baustellenrichtlinie ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle anwesend sein werden. Der Bauherr darf nur geeignete SiGe- Koordinatoren beauftragen. Wir beraten Sie gerne ob für Ihre Baustelle ein SiGeKo erforderlich ist.

    Der Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind:

    • Vorankündigung vor Beginn der Arbeiten
    • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
    • Ausschreibung der Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen
    • Fortschreibung des Bauablaufplans
    • Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
    • Überwachung der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und sicherheitstechnischer Arbeitsanweisungen

    Beachten Sie bitte, dass Sie als Bauherr für die Sicherheit auf der Baustelle haften, soweit Sie keinen geeigneten SiGeKo mit der Aufgabe beauftragen. Unser Büro sichert und koordiniert die Baustellen individuell und unabhängig.